Was ist Arbeit?
Hier wird die ganz Wirtschaft mal kurz erklärt
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Erwerbstätige sind nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen alle Personen, die als Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Beamte, geringfügig Beschäftigte, Soldaten) oder Selbstständige beziehungsweise mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben.
Regionale Unterschiede in Deutschland
Nach Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zählen zu den Erwerbstätigen alle Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (Arbeitnehmer) oder selbstständig ein Gewerbe, einen freien Beruf oder eine Landwirtschaft betreiben (Selbstständige, Unternehmer) oder als mithelfende Familienangehörige im Betrieb eines Verwandten mitarbeiten. Personen, die lediglich eine geringfügige Tätigkeit (Mini-Job) ausüben oder als Aushilfe nur vorübergehend beschäftigt sind, zählen ebenso als Erwerbstätige wie auch Personen, die einem Ein-Euro-Job nachgehen.
Die Zuordnung zu den Erwerbstätigen ist unabhängig von der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig vereinbarten Arbeitszeit. Der internationalen Praxis folgend gelten auch Personen, die zwar nicht arbeiten, bei denen aber Bindungen zu einem Arbeitgeber bestehen (z.B. Personen in Mutterschutz oder Elternzeit, die diesen Urlaub aus einer bestehenden Erwerbstätigkeit angetreten haben), als erwerbstätig.
Erwerbspersonen setzen sich aus den Erwerbstätigen und den (sofort verfügbaren) Erwerbslosen zusammen.
Unter dem Beruf versteht man diejenige institutionalisierte Tätigkeit, die ein Mensch für finanzielle oder herkömmliche Gegenleistungen oder im Dienste Dritter regelmäßig erbringt, bzw. für die er ausgebildet, erzogen oder berufen ist.
Im Allgemeinen dient die Ausübung eines Berufes der Sicherung des Lebensunterhaltes, der seit Einführung des stark ausgebauten Geld- und (kapitalistischen) Wirtschaftssystems, sowie der Gründung von Städten, nun nicht mehr nur zwangsläufig in der alten Ackerbau betreibenden Sippe, der das Individuum zurückstellenden, jedoch sozial absichernden Großfamilie bestritten werden musste. Die erwirtschafteten Geld-, Sach- oder Tauschleistungen dienen der Stillung der persönlichen Bedürfnisse oder denen der sozialen Gemeinschaft (z. B. der Familie), der der Ausübende angehört. Dazu gehören in erster Linie die Ernährung, die Bekleidung, der (häusliche) Schutz vor Gefahr und Krankheit und die Vorratsbildung. Darüber hinaus üben viele Menschen berufsähnliche Tätigkeiten aus, die nicht oder nur indirekt entlohnt werden (durch soziale Anerkennung oder persönliche Befriedigung). Ehrenämter, amateurhaft ausgeübte Tätigkeiten (z. B. Kunst oder Sport) und intensiv betriebene Hobbys bilden daher Schnittmengen zum „Beruf“. Im Sinn des Grundgesetzes ist ein Beruf eine auf Dauer angelegte Erwerbstätigkeit, die zur Sicherung und Erhaltung der Lebensgrundlage dient (Art. 12 GG)
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Lena und Dino und Jule sagte
Am Anfang ist es ganz lustig und informativ, aber gegen Ende wird es eher langweilig!
LenaLauer&KristinSchöne&JuliaLudwig sagte
Güße dich
Wir finden das Video sehr lustig und ansprechend.
Wir hoffen das es anderen auch so geht!
Diese Seite ist aufjdenfall besser als so ein dummes Buch worin man lesen soll was man werden kann
also noch mal ein großes LOB von Lenchen,Emmachen und Julchen